Corona-Steuerhilfegesetz

Sehr geehrte Mandanten,

wie wir bereits angekündigt hatten, treten ab dem 01. Juli 2020 umfangreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, um einerseits die finanziellen Einbußen des Corona Lock-Downs abzumildern und zum Anderen der Wirtschaft einen schwungvollen Neustart zu ermöglichen.

Im Zentrum der Maßnahmen steht die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% während der Zeit vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Das Gastgewerbe erhält eine weitergehende finanzielle Erleichterung, wonach die Umsätze für Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (sog. Inhouse-Umsätze) über den 31. Dezember 2020 hinaus bis zum 30.06.2021 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen werden. An dieser Stelle erinnern wir nochmals an unser Mailing betreffend die Eckpunkte zur korrekten Rechnungsstellung vom 23. Juni 2020.

Von erheblicher praktischer Bedeutung wird auch die Corona-Überbrückungshilfe sein, deren Anträge ab dem 01. Juli 2020 gestellt werden können. Anders als bei der vorangegangenen Corona-Soforthilfe hat der Gesetzgeber hierfür die Berufsgruppe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als sog. Compliance-Instanz mit in den Antragsprozess integriert. Dem Vernehmen kann der Antrag nur durch Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder eines vereidigten Buchprüfers gestellt werden. Nach den uns vorliegenden Informationen soll dies durch Legitimation der Berufsträger über die jeweiligen Berufsregister sichergestellt werden. Die Antragstellung soll weiterhin nur online, über noch einzurichtende bundeseinheitliche Portale der Bundesländer möglich sein. Das Bundesministerium hat eine Kurzbroschüre mit den Eckpunkten der Corona-Überbrückungshilfe herausgegeben. Diese stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Abschließend bleibt zu erwähnen, dass unsere EDV-Dienstleister (Datev und Simba) mit Hochdruck an geeigneten Softwareergänzungen arbeiten, um die neuen gesetzlichen Vorgaben noch vor Inkrafttreten der Änderungen umzusetzen. Beide Firmen haben uns heute am Nachmittag schriftlich darüber informiert, dass die erforderlichen Updates am Abend des 30. Juni 2020 bereitgestellt werden.

Mit unseren Mitarbeitern haben wir ein Beratungskonzept erarbeitet, um Ihnen bei der Umsetzung der umfangreichen und komplexen Änderungen geeignete Unterstützung anbieten zu können.

Sprechen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

Herzliche Grüße, Ihr

Manuel Wagner | Steuerberater