Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes

Sehr geehrte Mandanten,

mit den Maßnahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes soll die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommen. Im Fokus steht dabei die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze. Da diese bereits ab dem 1.7.2020 gelten sollen (die Zustimmung des Bundesrates ist dem Vernehmen nach für den 26.6.2020 anvisiert), möchten wir Sie vorab informieren.

Als Hilfestellung haben wir einige Informationen zusammengestellt, die das Wesentliche kurz zusammenfasst und einige Zweifelsfragen beleuchten. Das gesamte Zweite Corona- Steuerhilfegesetz wird dann in der nächsten regulären Ausgabe thematisiert.

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